Der österreichische Verfassungsgerichtshof verbietet den österreichischen Behörden den Einsatz des Staatstrojaners. Die Polizei dürfe auch nicht in Wohnungen und andere Räumlichkeiten eindringen, um Spähsoftware auf Geräten von Zielpersonen zu installieren, urteilten die Richterinnen und Richter heute in Wien. Das Gericht erklärte große Teile des sogenannten „Überwachungspakets“ für verfassungswidrig.
Österreich hatte die Überwachungsmaßnahmen erst im Vorjahr beschlossen. Sie wurden im Eilverfahren mit den Stimmen der konservativen ÖVP und der Rechtsaußen-Partei FPÖ verabschiedet.
Die Gesetzesänderungen legalisierten den Einsatz von Staatstrojanern, der 2020 hätte beginnen sollen. Die Änderung erlaubten der Polizei auch das Eindringen in Wohnungen, um Spähsoftware auf den Geräten von Zielpersonen zu installieren.
Die Behörden sollten außerdem auf Videokameras von Autobahnen zugreifen dürfen. Große Teile des Autoverkehrs in Österreich wären durch den geplanten Einsatz automatischer Kennzeichen-Scanner kontrollierbar gemacht worden. Die Daten sollten anlasslos zwei Wochen lang gespeichert werden dürfen.
Abgeordnete der Sozialdemokraten und der liberalen NEOS brachten das Gesetzespaket vor den österreichischen Verfassungsgerichtshof. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig, die anlasslose Erhebung von Daten im Straßenverkehr komme etwa einer Vorratsdatenspeicherung gleich, argumentierten die Abgeordneten gegenüber dem Gericht.
Das Gericht schloss sich der Einschätzung an. Die verdeckte automatische Datenerfassung könne etwa „in großen Teilen der Bevölkerung das Gefühl der Überwachung entstehen lassen“ und damit Grundrechten wie der Versammlungsfreiheit schaden, sagte VfGH-Vizepräsident Christoph Grabenwarter.
Bezüglich des Staatstrojaners berief sich das Gericht auf die Europäische Menschenrechtskonvention, deren Bestimmungen in Österreich im Verfassungsrang stehen. Die verdeckte Überwachung sei nur in engen Grenzen zulässig und müsse die Rechte mitbetroffener Dritter wahren, das sei aber im beschlossenen Gesetz nicht der Fall.
Der NEOS-Abgeordnete Nikolaus Scherak bejubelte das Urteil als „Sieg der Bürgerrechte“. Er hoffe, dass eine neue Regierung „nicht wieder solche verfassungswidrigen Überwachungsfantasien“ habe, sagte Scherak laut einer Pressemitteilung.
Überwachung als Koalitionsthema
Das „Überwachungspaket“ enthält allerdings noch andere strittige Punkte. Die Behörden erhalten Zugriff auf praktisch alle Videokameras im öffentlichen Raum. Anonyme SIM-Karten sind nun verboten. Sogar das Briefgeheimnis wurde aufgeweicht. All das soll der Polizei helfen, Drogenbestellungen aus dem Darknet leichter abfangen zu können. An diesen Maßnahmen ändert sich vorerst nichts.
Der Beschluss des Verfassungsgerichts platzt mitten in laufende Koalitionsgespräche. Die ÖVP will nach dem Scheitern der Koalition mit den Rechten wegen der Ibiza-Affäre erneut eine Regierung bilden, diesmal mit den Grünen.
Das Scheitern der Rechtskoalition bremste bereits Pläne für die Einführung eines digitalen Ausweiszwangs, der inzwischen von allen Parteien mit Ausnahme der ÖVP abgelehnt wird.
Noch dringt aus den Koalitionsgesprächen wenig nach außen. Doch das Wahlprogramm der Grünen wendet sich gegen „jede Form von anlassloser Massenüberwachung“. Das Überwachungspaket müsse dringend evaluiert werden, hieß es im Wahlprogramm.
Eine neue Regierung könnte dem Überwachungspaket die Giftzähne ziehen. Das nun getroffene Urteil bietet einen Anlass, das Paket umfassend zu überprüfen und Eingriffe in die Grundrechte zurückzunehmen.
